Datenschutz
Art. 17 ff. des Datenschutzgesetzes (sGS 142.1; abgekürzt DSG) regelt die Rechte einer natürlichen Person, über die Personendaten bearbeitet werden. Insbesondere hat eine betroffene Person Anspruch auf die kostenlose Berichtigung unrichtiger Personendaten und die Löschung von widerrechtlich bearbeiteten Personendaten (Art. 20 DSG).
In Bezug auf den Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten wendet der Kanton St.Gallen vorliegend Art. 44 Abs. 3 der eidgenössischen Verordnung über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (SR 170.512.1) sachgemäss an. Danach kann eine Person über die besonders schützenswerte Personendaten in einem online zugänglichen Text enthalten sind, bei der federführenden Behörde beantragen, dass diese Daten von der Plattform entfernt bzw. anonymisiert werden, wenn die betroffene Person bestätigt, dass sie von der Veröffentlichung Kenntnis genommen hat, und die Anonymisierung nicht die Rechte von Dritten verletzt.