Der Bundesrat erteilt dem Kanton Luzern die Grundbewilligung für die versuchsweise Einführung von E-Voting

24.06.2026

Mit der Erteilung der Grundbewilligung kann der Kanton Luzern das elektronische Abstimmen und Wählen bei kantonalen Vorlagen versuchsweise einführen. Anfänglich wird E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer zur Verfügung stehen. Zukünftig wird das Angebot schrittweise auch auf Gemeinden ausgeweitet.

Am 24. Juni 2026 erteilte der Bundesrat dem Kanton Luzern die Grundbewilligung für das elektronische Abstimmen und Wählen bei kantonalen Vorlagen. Die Bewilligung gilt vorerst für zwei Jahre. Ab der Abstimmung im September 2026 werden Auslandschweizerinnen und -schweizer des Kantons Luzerns auch elektronisch abstimmen können. Sie erhalten für diese Abstimmung automatisch das Stimmmaterial für alle Kanäle. Ab 2028 ist geplant, E-Voting auch in ausgewählten Pilotgemeinden, beispielsweise in der Stadt Luzern, einzuführen.

Die Gewährleistung einer sicheren und verlässlichen Stimmabgabe steht für den Kanton an erster Stelle. Mit dem System der Schweizerischen Post setzt der Kanton auf eine bewährte Lösung, die die hohen Sicherheitsstandards des Bundes erfüllt.

Die elektronische Stimmabgabe bietet diverse Vorteile. Dazu gehören orts- und zeitunabhängige Stimmabgabe, Verhinderung ungültiger Stimmen, rechtzeitige Stimmabgabe für Auslandschweizerinnen und -schweizer, Erleichterung für Menschen mit Behinderungen, exakte und schnelle Ergebnisermittlung und weniger administrativer Aufwand für Urnenbüros. Der Luzerner Regierungsrat sieht zudem die Chance, mit E-Voting die Stimmbeteiligung der digitalen Generation zu erhöhen.

Bis 2029 wird der Versuchsbetrieb evaluiert. Über eine Fortsetzung der versuchsweisen Einführung entscheidet der Kantonsrat.