Veröffentlicht: 03.03.23
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. März 2023 die Grundbewilligung zur Wiederaufnahme von Versuchen mit E-Voting erteilt. Ab der Abstimmung vom 18. Juni 2023 können Auslandschweizer Stimmberechtigte in allen drei Kantonen, Menschen mit Behinderungen im Kanton Basel-Stadt sowie angemeldete Stimmberechtige aus fünf Pilotgemeinden im Kanton St.Gallen, ihre Stimme wieder elektronisch abgeben. Anschliessend sollen auch weitere interessierte Gemeinden des Kantons St.Gallen teilnehmen können.