Auch Nutzerinnen und Nutzer können ihren Teil zur Sicherheit beitragen, indem sie einige wenige, aber wichtige Ratschläge befolgen.
Jede stimmberechtigte Person kann aktiv zur Sicherheit von E-Voting beitragen. Die Stimmberechtigten sind angehalten, sich an die Anweisungen und Instruktionen zu halten. Stellt eine Person bei der elektronischen Stimmabgabe Unregelmässigkeiten fest, z.B. bei der Überprüfung der Stimme, muss der Wahl- und Abstimmungsprozess abgebrochen und die zuständige Stelle kontaktiert werden. Die Kontaktangaben befinden sich auf dem von der Behörde per Briefpost versandten Stimmrechtsausweis. Eine Befolgung der Anweisungen und Instruktionen minimiert das Risiko eines Missbrauchs durch Dritte.
Für eine sichere elektronische Stimmabgabe wird den Stimmberechtigten empfohlen, insbesondere folgende Empfehlungen zu berücksichtigen:
- Sorgsamer Umgang mit dem Stimmrechtausweis: Stimmberechtigte sollen sorgsam mit dem Stimmrechtsausweis umgehen. Dieser ist mit den individualisierten Codes versehen, die für eine sichere elektronische Stimmabgabe unumgänglich sind. Die Codes müssen gemäss Ziffer 8.9 der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) bis zum Abschluss des Urnengangs vertraulich behandelt werden.
- Nutzung Browser ohne Add-Ons: Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die elektronische Stimme in einem Browsermodus abzugeben, der Browser-Add-Ons standardmässig unterbindet. Einerseits erweitern Add-Ons die Funktionalitäten der Browser. Anderseits verursachen sie Sicherheitsrisiken und sind so Schlupflöcher für Angriffe.
- Überprüfung der Hashwerte: Die Kantone und externe Experten prüfen, ob die eingesetzte Software dem publizierten Quellcode entspricht. Die Protokolle mit den Hashwerten werden publiziert. Die Stimmberechtigten können gewisse Hashwerte ebenfalls überprüfen.
- Überprüfung des E-Voting-Portals: Den Stimmberechtigten wird empfohlen, zu Beginn der elektronischen Stimmabgabe zu prüfen, ob sie sich auf dem korrekten, offiziellen E-Voting-Portal befinden. Dazu kontrollieren sie das Schlüsselsymbol für eine gesicherte Verbindung und den Fingerabdruck.
- Überprüfung der Codes: Die Codes für die Stimmabgabe sind ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Es ist deshalb wichtig, die Codes zu überprüfen. Sollten die Codes auf dem Bildschirm nicht mit den Codes auf dem Stimmrechtsausweis übereinstimmen, muss der Wahl- und Abstimmungsprozess abgebrochen und der zuständige Kanton informiert werden.
- Löschen des Browserverlaufs: Wenn der Stimmberechtigte sicher sein will, dass auf seinem Gerät – Computer, Tablet oder Smartphone – keine Rückschlüsse auf die Stimmabgabe getätigt werden können, wird empfohlen, nach jeder Stimmabgabe den Browserverlauf zu löschen.