Die Kantone Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau nehmen den Versuchsbetrieb mit E-Voting wieder auf

03.03.2023

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. März 2023 die Grundbewilligung zur Wiederaufnahme von Versuchen mit E-Voting erteilt. Ab der Abstimmung vom 18. Juni 2023 können Auslandschweizer Stimmberechtigte in allen drei Kantonen, Menschen mit Behinderungen im Kanton Basel-Stadt sowie angemeldete Stimmberechtige aus fünf Pilotgemeinden im Kanton St.Gallen, ihre Stimme wieder elektronisch abgeben. Anschliessend sollen auch weitere interessierte Gemeinden des Kantons St.Gallen teilnehmen können.

Seit Juli 2019 war das elektronische Abstimmen in der Schweiz nicht mehr möglich. Damals zog sich die Schweizerische Post als letzte verbliebene Systemanbieterin zurück. Seither hat sie ein neues System für die elektronische Stimmabgabe mit vollständiger Verifizierbarkeit entwickelt. 2021 hat die Schweizerische Post den Quellcode des neuen Systems veröffentlicht. Das System wurde in verschiedenen Schritten unabhängige Expertinnen und Experten überprüft und durch die Post fortlaufend verbessert. Ebenfalls zur Verbesserung beigetragen haben Meldungen aus der Öffentlichkeit und der Fachwelt, welche die Post via ihr Bug-Bounty-Programm, und dem in diesem Rahmen durchgeführten öffentlichen Intrusionstest, erhalten hat.

Nun hat der Bundesrat bewilligt, dass die drei Kantone St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt das neue E-Voting-System der Post im Versuchsbetrieb einsetzen können. Die Kantone dürfen E-Voting für maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten zur Verfügung stellen (limitiertes Elektorat). Auch gilt die Bewilligung vorerst für zwei Jahre, vom 18. Juni 2023 bis am 18. Mai 2025.

Die neuen rechtlichen Grundlagen für den Versuchsbetrieb von E-Voting mit höheren und präziseren Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an das System und dessen Betrieb sind am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Im Zentrum des neu ausgerichteten Versuchsbetriebs steht ein kontinuierlicher Überprüfungs- und Verbesserungsprozess des Systems und des Betriebs im Kanton. Die Kantone stellen dabei sicher, dass die Sicherheitsanforderungen und Transparenzvorschriften eingehalten werden. Ein konkreter Massnahmenkatalog hält den Handlungsbedarf und die Weiterentwicklung fest. Der Bund, die beteiligten Kantone und die Schweizerische Post gewährleisten gemeinsam die Umsetzung der festgehaltenen Massnahmen. Dabei werden auch die praktischen Erfahrungen des Einsatzes von E-Voting ab 18. Juni 2023 einfliessen. Die Betriebsprozesse der drei Kantone wurden im Sommer 2022 bereits im Rahmen eines durch die Bundeskanzlei beauftragten Audits überprüft und erhielten ein gutes Zeugnis.