25.06.2025
Seit der Abstimmung vom Juni 2023 können die Stimmberechtigten in einigen Kantonen ihre Stimme wieder elektronisch abgeben. Der Bundesrat hat die Wiederaufnahme auf neuen rechtlichen Grundlagen mit höheren Sicherheitsanforderungen an das System und den Betrieb bewilligt. Im Einsatz steht das neue System der Schweizerischen Post, das die vollständige Verifizierbarkeit der elektronischen Abstimmungen und Wahlen ermöglicht. Der Versuchsbetrieb unterliegt zudem einem kontinuierlichen Überprüfungs- und Verbesserungsprozess. Der Bund, die beteiligten Kantone und die Schweizerische Post gewährleisten dies in enger Zusammenarbeit – auch unter Einbezug der Wissenschaft.
Sicherheit vor Tempo
Der Bundesrat setzt bei E-Voting auf eine schrittweise Ausdehnung des Versuchsbetriebs, bei der die Kantone selbst entscheiden, ob und wann sie E-Voting anbieten. Sie dürfen maximal 30 Prozent ihres Elektorats für die elektronische Stimmabgabe zulassen. Schweizweit liegt die Limite bei zehn Prozent. An der ersten Abstimmung seit der Wiederaufnahme der Versuche am 18. Juni 2023 hatten rund 65‘000 Personen aus den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Berechtigt waren Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie die Stimmberechtigten von fünf St.Galler Gemeinden und Menschen mit Behinderungen im Kanton Basel-Stadt. Das waren 1,2 Prozent der damals schweizweit Stimmberechtigten.
Während der letzten zwei Jahre wurde E-Voting schrittweise ausgedehnt. Im Kanton St.Gallen beteiligen sich mittlerweile 66 Gemeinden am Versuchsbetrieb. Der Kanton Graubünden hat die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe 2024 in sechs ausgewählten Gemeinden – inklusive der dort gemeldeten Auslandschweizer Stimmberechtigten – eingeführt. Aktuell sind 17 Bündner Gemeinden am E-Voting-Versuchsbetrieb beteiligt. Der Bund und die Kantone ziehen eine positive Bilanz. Alle Urnengänge mit der elektronischen Stimmabgabe – darunter auch die National- und Ständeratswahlen 2023 sowie kantonale Wahlen – sind erfolgreich verlaufen. Die Zahl der elektronisch abgegebenen Stimmen steigt kontinuierlich an (Detaillierte Eckdaten zum Einsatz der elektronischen Stimmabgabe unter Versuche mit E-Voting.). An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat die Grundbewilligung der Kantone Basel-Stadt, Graubünden, St.Gallen und Thurgau für die Durchführung weiterer Abstimmungen mit E-Voting erneuert. An der Abstimmung vom 28. September werden rund 159'500 Stimmberechtigte ihre Stimme elektronisch abgeben können.
Nach wie vor hat die Sicherheit bei E-Voting höchste Priorität. Das System wird kontinuierlich geprüft: Einerseits im Auftrag des Bundes durch unabhängige Experten, andererseits auf Einladung der Post durch interessierte Kryptografiefachleute und sogenannte ethische Hackerinnen und Hacker. Damit ein Anreiz besteht, stellt die Post für bestätigte Schwachstellen Belohnungen in Aussicht, je nach Schweregrad einer Schwachstelle bis zu 250'000 Franken. Bisher hat die Post rund 400 Meldungen erhalten, darunter war kein kritischer Befund. Sie hat für alle bestätigten Befunde eine Summe von 220'000 Franken an Belohnungen ausbezahlt. Basierend auf den Meldungen und den Überprüfungen im Auftrag des Bundes hat die Post das System kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Sie führt zudem öffentliche Intrusionstests durch, bei dem ethische Hackerinnen und Hacker das System angreifen. Dieser Test zog in den vergangenen Jahren internationales Interesse auf sich. Es ist niemandem gelungen, in das System einzudringen. Auch dieses Jahr lädt die Post im Sommer zum Angriff auf das E-Voting-System ein.
Die Erfahrungen aus den letzten beiden Jahren werden in den weiteren Betrieb einfliessen. Dem erklärten Ziel der Neuausrichtung, volle Transparenz zu schaffen, wird ebenfalls Rechnung getragen: Alle Komponenten des Systems sowie die dazugehörige Dokumentation sind offengelegt. Die Bundeskanzlei veröffentlicht die Prüfberichte der unabhängigen Experten auf ihrer Webseite und der festgestellte Handlungsbedarf sowie die geplanten Weiterentwicklungen werden in einem Massnahmenkatalog dokumentiert.
Weitere Ausdehnung des Versuchsbetriebs
Die strengen Auflagen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung und Überprüfung haben sich bewährt. Die Kantone St.Gallen und Graubünden werden E-Voting noch in diesem Jahr auf weitere Gemeinden ausdehnen und im Kanton Thurgau soll E-Voting in einer Pilotphase voraussichtlich ab dem Urnengang von März 2026 erstmals Inlandschweizer Stimmberechtigten in fünf bis sieben Gemeinden zur Verfügung stehen. Die Kantone Luzern und Genf wollen in absehbarer Zeit ebenfalls Versuche mit E-Voting anbieten. Wie bei der Einführung der brieflichen Stimmabgabe wachsen das Vertrauen und die Nutzung mit der Zeit. Nicht nur Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer schätzen die orts- und zeitunabhängige Möglichkeit der Stimmabgabe – immer mehr in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte wählen diesen sicheren und überprüfbaren Stimmkanal.