E-Voting-Prozess - Schritt für Schritt erklärt

VerschluesselungIllustration einer grauen elektronischen Urne mit Deckel. Auf der Box sind ein dunkelrosafarbenes Schloss und eine Liste mit drei Zeilen, mit jeweils einem Kreuz am Zeilenende abgebildet.

Verschlüsselung

Die Übermittlung der Stimme erfolgt verschlüsselt. In der elektronischen Urne befindet sich die anonymisierte Stimme. Es sind somit keine Rückschlüsse auf Personen möglich und das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt.

Nähere Informationen

Eine sogenannte End-to-End-Verschlüsselung stellt sicher, dass die Stimme von der Abgabe auf dem Gerät bis zur Auszählung durch die kantonalen Behörden anonym bleibt.

StimmgeheimnisIllustration einer grauen elektronischen Urne mit Deckel. Auf der Box sind ein dunkelrosafarbenes Schloss und eine Liste mit drei Zeilen, mit jeweils einem Kreuz am Zeilenende abgebildet. Unten rechts ist eine illustrierte dunkelhäutige Frau mit dunklen Haaren und einem bordeauxroten Pullover, die sich den linken Zeigefinger an die Lippen hält.

Stimmgeheimnis

Das Stimmgeheimnis wird während des gesamten Prozesses gewahrt. Die Stimme kann nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden.

Nähere Informationen

So wie die Mitarbeitenden des Wahllokals die Stimmrechtsausweise und die Stimmzettel separat sammeln, trennt auch das E-Voting-System die Angaben der Stimmberechtigten von den Stimmen. Dies geschieht direkt nach der Abgabe der verschlüsselten Stimme. So erfahren die Behörden und der Systembetreiber nicht, wie eine bestimmte Person abgestimmt hat und das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt.

AbstimmungszeitraumIllustrierte Collage aus einem Kalenderblatt und einem Zifferblatt einer weissen Uhr vor einem dunkelgrauen Farbklecks.

Abstimmungszeitraum

Der elektronische Stimmkanal wird am Samstag vor dem Abstimmungssonntag um 12 Uhr geschlossen.