(DE) Der Bundesrat bewilligt die Wiedereinführung der elektronischen Stimmabgabe im Kanton Neuenburg

02.09.2026

Der Bundesrat hat dem Kanton Neuenburg die Grundbewilligung erteilt, E-Voting versuchsweise wieder einzuführen. Ab der Abstimmung vom 29. November 2026 dürfen registrierte Stimmberechtigte ihre Stimme wieder elektronisch abgeben, unter Einhaltung der vom Bund festgelegten Rahmenbedingungen. Diese Bewilligung gilt für eine Dauer von zwei Jahren.

An seiner Sitzung vom 2. September 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dem Kanton Neuenburg die nötige Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe zu erteilen. Mit diesem Entscheid wird E-Voting nach mehreren Jahren Unterbruch wieder aufgenommen. Ab der Abstimmung vom 29. November 2026 können alle vorgängig registrierten Stimmberechtigten ihre Stimme auf elektronischem Weg abgeben. E-Voting ergänzt die beiden bestehenden Möglichkeiten der Stimmabgabe; die briefliche Stimmabgabe und die persönliche Stimmabgabe an der Urne.

Stärkung des rechtlichen und technischen Rahmens

Die Grundbewilligung des Bundesrats gilt für eine Dauer von zwei Jahren, d. h. bis zum Urnengang vom 26. November 2028. Wie die anderen Kantone mit einer Grundbewilligung benötigt auch der Kanton Neuenburg für jeden Einsatz von E-Voting eine spezifische Zulassung der Bundeskanzlei.

Der Kanton Neuenburg nutzt für die E-Voting-Versuche, wie auch die anderen Kantone, das von der Schweizerischen Post entwickelte E-Voting-System. Um die Wiedereinführung der elektronischen Stimmabgabe zu ermöglichen, wurden die kantonalen Rechtsgrundlagen überarbeitet und per 1. Juni 2026 in Kraft gesetzt. Die Überarbeitung war notwendig, um den in der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) definierten Anforderungen bezüglich Sicherheit, Vertrauenswürdigkeit, Transparenz und Verifizierbarkeit gerecht zu werden. 

 Eine neue Möglichkeit zur Ausübung der politischen Rechte

Der Kanton Neuenburg hat entschieden, E-Voting allen Neuenburger Stimmberechtigten zu ermöglichen. Dazu gehören auch ausländische Staatsangehörige mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Personen, welche ihre Stimme auf elektronischem Weg abgeben möchten, müssen sich vorgängig über den Online-Schalter «Guichet unique» registrieren. Sobald die Registrierung bestätigt ist, erhalten sie die nötigen Unterlagen, um diesen Stimmabgabekanal für die kommenden Urnengänge zu nutzen. Wer ab der Abstimmung vom 29. November 2026 Zugang zu E-Voting erhalten möchte, wird gebeten, die nötigen Schritte so bald wie möglich, aber spätestens bis zum 16. Oktober 2026, vorzunehmen. Es haben sich bereits rund 17'500 Stimmberechtigte für E-Voting registriert.

Alle Informationen rund um E-Voting und die Registrierungsmodalitäten finden Sie online unter www.ne.ch/vote(colliaziun externa, s’avra en ina nova scheda).

In Neuenburg hat Innovation Tradition

Von 2005 bis 2019 war der Kanton Neuenburg der E-Voting-Pionier der Schweiz. Nun knüpft der Kanton wieder an diese Tradition an, in einem vollständig erneuerten rechtlichen und technischen Rahmen, der den aktuellen Anforderungen des Bundes entspricht.

Diese Wiedereinführung steht im Einklang mit den Zielen des Legislaturprogramms 2026-2029 des Regierungsrats. Sie trägt zur digitalen Transformation der Verwaltungsdienstleistungen und zur Entwicklung einfacher, sicherer und zugänglicher öffentlicher Dienste bei und bringt damit die Institutionen näher an die Bevölkerung. Sie bildet den Willen des Regierungsrats ab, die durch die Digitalisierung geschaffenen Möglichkeiten in den Dienst der Demokratie zu stellen und die Ausübung der politischen Rechte zu erleichtern.